AUSZUG AUS DEN ALLGEMEINEN GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
DES VERANSTALTERS


1. Bei den Einlässen zu den Veranstaltungsstätte und zum Campingplatz erfolgt eine Sicherheitskontrolle durch den Ordnungsdienst.

1a. Für den Campingplatz gilt: Es ist untersagt, sämtliche Gegenstände aus Glas, Waffen aller Art, Fackeln, pyrotechnische Gegenstände sowie sonstige gefährliche Gegenstände mitzubringen. Bei Zuwiderhandlungen werden diese durch den Ordnungsdienst eingezogen und nicht zurückerstattet. Der Veranstalter kann Besuchern mit verbotswidrig mitgeführten Dingen den Eintritt verweigern. Das Mitbringen von Speisen & Getränken ist auf dem Campingplatz zum Eigenverzehr erlaubt.
WICHTIG !!! Um Staus und Probleme bei der Anreise zu vermeiden und Euch das Finden des Park - und Campingplatzes zu erleichtern, bitten wir Euch, die Beschilderung ab der Autobahnabfahrt und den Anweisungen der Security zu folgen !!!!

1b. Für das Veranstaltungsgelände gilt: Es ist untersagt, Film- und Tonaufnahmegeräte und professionelle Fotoapparate (Spiegelreflex-Kameras mit Zusatzobjektiven) ins Gelände mitzunehmen – Pocketkameras und Digitalkameras mit integrierten Blitz sind gestattet !!! Komplett untersagt sind sämtliche Gegenstände aus Glas, Waffen aller Art, Fackeln, pyrotechnische Gegenstände sowie sonstige gefährliche Gegenstände. Bei Zuwiderhandlungen werden diese durch den Ordnungsdienst eingezogen und nicht zurückerstattet. Der Veranstalter kann Besuchern mit verbotswidrig mitgeführten Dingen den Eintritt verweigern. Pro Person dürfen beim Einlaß einmalig 1 Liter alkoholfreies Getränk (nur im Tetra Pack) und Snacks für den persönlichen Bedarf mitgeführt werden.

2. Bei Vorliegen eines wichtigen Grundes, insbesondere dann, wenn ein Besucher auf dem Veranstaltungsgelände Straftaten (z.B. Körperverletzungen, Diebstähle, Drogenhandel) begeht, ist der Veranstalter berechtigt, denjenigen von der Veranstaltung auszuschließen. Macht der Veranstalter von seinem Ausschlußrecht Gebrauch, so verliert die Eintrittskarte / Bändchen ihre / seine Wirksamkeit. Ein Anspruch auf Rückerstattung des Kartenwertes ist ausgeschlossen. Bitte den Anweisungen des Ordnungspersonals Folge leisten. Jede Straftat wird sofort angezeigt.

3. Das Tragen und Zeigen von verfassungsfeindlichen Symbolen ist untersagt. Bei Zuwiderhandlung erfolgt der sofortige Ausschluß von der Veranstaltung ohne Rückerstattung des Eintrittspreises.

4. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, daß bei Konzerten aufgrund erhöhter Lautstärke die Gefahr von möglichen Hör- und Gesundheitsschäden besteht. Der Veranstalter haftet nicht für Hör- und Gesundheitsschäden.

5. Der Erwerb von Eintrittskarten zum Weiterverkauf ist untersagt.

6. Helft mit beim Umweltschutz und insbesondere bei der Müllvermeidung. Das eigenmächtige Anlegen von Feuerstellen ist untersagt.

7. Der Besucher betritt das Konzert und Campinggelände auf eigene Gefahr. Keine Haftung für Sach- und Körperschäden. Er ist außerdem für seine An- und Abreise zu und von der Veranstaltung selbst verantwortlich und parkt sein Fahrzeug auf eigene Gefahr. Für eventuelle Schäden am KFZ wird vom Veranstalter keine Haftung übernommen.

8. Bei Festivals können Programmänderungen eintreten. Der Veranstalter bemüht sich im Falle der Absage einzelner Künstler um entsprechenden Ersatz. Eine Rückerstattung des Kartenwertes ist ausgeschlossen.

9. Beim Verlassen des Konzertgeländes verliert die Eintrittskarte Ihre Gültigkeit, ausgenommen sind Inhaber einer gültigen 2Tages – Festivalkarte, die in entsprechende Armbändchen umgetauscht werden muss !

IN MOVE GmbH Chemnitz ( Veranstalter )