AUSZUG AUS DEN ALLGEMEINEN
GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
DES VERANSTALTERS
1. Bei den Einlässen zu den
Veranstaltungsstätte und zum Campingplatz erfolgt eine Sicherheitskontrolle
durch den Ordnungsdienst.
1a. Für den Campingplatz gilt: Es ist untersagt, sämtliche Gegenstände aus Glas,
Waffen aller Art, Fackeln, pyrotechnische Gegenstände sowie sonstige gefährliche
Gegenstände mitzubringen. Bei Zuwiderhandlungen werden diese durch den
Ordnungsdienst eingezogen und nicht zurückerstattet. Der Veranstalter kann
Besuchern mit verbotswidrig mitgeführten Dingen den Eintritt verweigern. Das
Mitbringen von Speisen & Getränken ist auf dem Campingplatz zum Eigenverzehr
erlaubt.
WICHTIG !!! Um Staus und Probleme bei der Anreise zu vermeiden und Euch das
Finden des Park - und Campingplatzes zu erleichtern, bitten wir Euch, die
Beschilderung ab der Autobahnabfahrt und den Anweisungen der Security zu folgen
!!!!
1b. Für das Veranstaltungsgelände gilt: Es ist untersagt, Film- und
Tonaufnahmegeräte und professionelle Fotoapparate (Spiegelreflex-Kameras mit
Zusatzobjektiven) ins Gelände mitzunehmen – Pocketkameras und Digitalkameras mit
integrierten Blitz sind gestattet !!! Komplett untersagt sind sämtliche
Gegenstände aus Glas, Waffen aller Art, Fackeln, pyrotechnische Gegenstände
sowie sonstige gefährliche Gegenstände. Bei Zuwiderhandlungen werden diese durch
den Ordnungsdienst eingezogen und nicht zurückerstattet. Der Veranstalter kann
Besuchern mit verbotswidrig mitgeführten Dingen den Eintritt verweigern. Pro
Person dürfen beim Einlaß einmalig 1 Liter alkoholfreies Getränk (nur im Tetra
Pack) und Snacks für den persönlichen Bedarf mitgeführt werden.
2. Bei Vorliegen eines wichtigen Grundes, insbesondere dann, wenn ein Besucher
auf dem Veranstaltungsgelände Straftaten (z.B. Körperverletzungen, Diebstähle,
Drogenhandel) begeht, ist der Veranstalter berechtigt, denjenigen von der
Veranstaltung auszuschließen. Macht der Veranstalter von seinem Ausschlußrecht
Gebrauch, so verliert die Eintrittskarte / Bändchen ihre / seine Wirksamkeit.
Ein Anspruch auf Rückerstattung des Kartenwertes ist ausgeschlossen. Bitte den
Anweisungen des Ordnungspersonals Folge leisten. Jede Straftat wird sofort
angezeigt.
3. Das Tragen und Zeigen von verfassungsfeindlichen Symbolen ist untersagt. Bei
Zuwiderhandlung erfolgt der sofortige Ausschluß von der Veranstaltung ohne
Rückerstattung des Eintrittspreises.
4. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, daß bei Konzerten aufgrund erhöhter
Lautstärke die Gefahr von möglichen Hör- und Gesundheitsschäden besteht. Der
Veranstalter haftet nicht für Hör- und Gesundheitsschäden.
5. Der Erwerb von Eintrittskarten zum Weiterverkauf ist untersagt.
6. Helft mit beim Umweltschutz und insbesondere bei der Müllvermeidung. Das
eigenmächtige Anlegen von Feuerstellen ist untersagt.
7. Der Besucher betritt das Konzert und Campinggelände auf eigene Gefahr. Keine
Haftung für Sach- und Körperschäden. Er ist außerdem für seine An- und Abreise
zu und von der Veranstaltung selbst verantwortlich und parkt sein Fahrzeug auf
eigene Gefahr. Für eventuelle Schäden am KFZ wird vom Veranstalter keine Haftung
übernommen.
8. Bei Festivals können Programmänderungen eintreten. Der Veranstalter bemüht
sich im Falle der Absage einzelner Künstler um entsprechenden Ersatz. Eine
Rückerstattung des Kartenwertes ist ausgeschlossen.
9. Beim Verlassen des Konzertgeländes verliert die Eintrittskarte Ihre
Gültigkeit, ausgenommen sind Inhaber einer gültigen 2Tages – Festivalkarte, die
in entsprechende Armbändchen umgetauscht werden muss !
IN MOVE GmbH Chemnitz ( Veranstalter )